Hausordnung

1. Eintreffen

1.1 Eine Unterbringung ohne schriftlichen Vertrag (ein kurzfristig geschlossener mündlicher Vertrag ist eine Ausnahme) ist nicht möglich.

1.2 Angemeldete Gäste vereinbaren den Ankunftstermin mit den Herbergseltern.

2. Aufenthalt in der Herberge

2.1 Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Die Leiter sind verantwortlich für ihre Gruppe.

2.2 Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört, dass sie die von ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und ihr gebrauchtes Geschirr an den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen. Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen. Der anfallende Müll ist entsprechend der vorhandenen Wertstoffbehälter und der örtlichen Abfallsatzungen zu sammeln.

2.3 Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit Bettwäsche oder einem kochfesten Schlafsack benutzt werden. Jeder Gast bringt möglichst seine eigene saubere Bettwäsche mit (auch kochfeste Schlafsäcke), bei Bedarf kann Bettwäsche gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

2.4 In den Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch eingenommen werden.

2.5 Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen mit den Herbergseltern sind möglich. Um die Nachtruhe zu sichern, werden später kommende oder früher gehende Gäste um Ruhe und Rücksichtnahme gebeten.

2.6 Die Herberge wird in der Regel 22.00 Uhr geschlossen.

2.7 Das Rauchen ist in den Räumen der Herberge untersagt, dies gilt auch insbesondere für die Bungalows.

2.8 Bei Alkoholkonsum wird speziell auf das Jugendschutzgesetz verwiesen. Bei übermäßigem Alkoholgenuss kann der Gast aus der Herberge verwiesen werden.

2.9 Tiere dürfen nur nach Zusage durch die Herbergseltern mitgebracht werden.

2.10 Akustische Geräte wie Rundfunkgeräte und CD-Spieler etc. dürfen nur mit Zustimmung der Herbergseltern betrieben werden und sind nur gestattet, wenn andere Gäste nicht belästigt werden.

2.11 WICHTIG: Es besteht keine gesonderte Abgrenzung zum Bahndamm der Bundesbahn. Es ist untersagt, diesen zu betreten: Eltern bzw. Gruppenleiter haften für Kinder.

2.12 Bei Eigennutzung der Küche ist die allgemein bekannten Hygiene zu beachten, sowie das bekannte Einweisungsblatt bei „Selbstnutzung der Küche durch Gästegruppen“.


3. Abreise

Die Räume sind ordentlich zu verlassen. Verursachte Schäden sind den Herbergseltern zu melden und ein finanzieller Ausgleich dafür zu bezahlen.

(Gültig ab 1. September 2004)